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Feuriooo!!! Es brennt an allen Ecken und Grenzen!

Vorweihnachtszeit – Geschenkezeit! Nun geht es wieder darum, für die Lieben eine kleine Aufmerksamkeit zu finden, um diese pünktlich zum Heil`gen Christ unter die geschmückte Fichte zu stellen.

Doch nicht jedes Präsent erfreut von Herzen den also Beschenkten.
Dies musste auch Landwirt S. aus Obernbeck erfahren, als er aus Anlass des letzten Osterfestes dem ersten Bürger unserer Stadt ein überdimensionales „Osterei“ offerierte, was bei diesem jedoch zu Verstimmungen und Missfallensbekundungen führte.

Das dem Bürgermeister zugedachte „Osterei“ in Form eines größeren Strohballens fand keine freundliche Aufnahme. Und Q. bekundete in juristischer Gegenwehr, den zuständigen Kadi einschalten zu wollen, welcher nun die Sache nach allen Regeln der Jurisprudenz zu bewerten habe.

Grad’ vor wenig’n Tagen – kurz bevor das erste Lichtlein am Adventskranz entzündet werden darf, ging es zur Sache. Beide Kontrahenten hatten vor die Schranken des Amtsgerichtes zu treten, wohl immer noch mit Feuer im Herzen, aber ohne die Absicht, den Widerpart eines Blickes oder Grußes zu würdigen (NW 7.11.’07).

Das Ende der juristischen Posse: Keine Verurteilung – sondern ein Vergleich: In Zukunft keine weiteren Geschenke hin und her – und die bisher aufgelaufenen Kosten des Verfahrens werden zwischen den beiden Akteuren salomonisch aufgeteilt! (LZ 7.11.’07)

Wie mir jetzt mein Nachbar Willi H. breit grinsend zu erzählten wusste, hatte der seinerzeitige Osterballen- bzw. Osterfeuerkonflikt zwischen den beiden Obernbecker Originalen dann noch eine weitere Pirouette mit sich gebracht:
Denn, kaum war der heiß erwartete Ostersonnabend des Jahres 2007 ins Löhner Land gekommen, da kokelten allenthalben die restlichen Feuerchen, die nach der gestrengen Rathausverfügung – wenn überhaupt – dann nur noch den „form- und fristgerecht“ vorgehenden Vereinsantragsstellern vorbehalten sein sollten, also denjenigen, die zuvor ordnungsgemäß einen „städtischen Brennbescheid“ mit Brief und städtischem Siegel erhalten hatten.

Nachdem die ersten Flammen in den stillen Abendhimmel schlugen, kam einem städtischen Beamten die unfrohe Kunde, in Obernbeck wäre gräuslicherweise neben den legalen Vereinsfeuern auch ein böses, ein verbotenes Privat-Osterfeuer entfacht worden.

Unklar war Nachbar Willi allerdings, ob die nie schlafenden Beamten des Ordnungsamtes mit wachsamen Argusaugen selbst fündig geworden waren, oder ob sich die Rathaus“profi“spitze – ähnlich wie schon bei der Vermessung der beantragten Brennstellen – erneut der angemieteten Satelliten-Überwachung aus dem Weltall bedient hatte.

Kurz und klein – aus höchster Rathausetage erging also dann die strenge Ordre, das neugeschaffenen Osterfeuerverbotsrecht müsse - und gerade auch in Obernbeck - mit aller Macht und sämtlichen polizei- und feuerwehrtechnischen Möglichkeiten durchgesetzt werden. Ordnung müsse schließlich sein!

Gesagt, getan: Mit aktiviertem Blaulicht, gut zu vernehmendem Martinshorn und quietschenden Reifen rasten alsbald die angewiesenen Beamten zum Ort des Vergehens – in Richtung Obernbecker Egge, zum Grundstück des Bauern S., um daselbst pflichtgemäß zu löschen bzw. die Osterfeuer-Glut mit Stumpf und Stiel auszutreten.

Allerdings, so wusste Willi zu erzählen, fuhr der Löschzug schon nach einigen Minuten – diesmal jedoch ohne Blaulicht und Martinshorn - und auch mit deutlich reduzierter Geschwindigkeit – wieder zurück, und zwar unverrichteter Dinge – ohne die große Wasserspritze überhaupt genutzt zu haben.

Landwirt S. stand nämlich gut gelaunt an seinem Feuerchen, wärmte sich seine Hände und hielt den verdutzten Beamten schließlich eine ordnungsgemäße Osterfeuer-Branderlaubnis unter die Nase, versehen mit Brief und offiziellem Siegel, jedoch dem der Nachbargemeinde Kirchlengern, die für dieses, sein Grundstück zuständig ist, welches - auch im Besitze des wack’ren Ackersmannes - sich aber wenige Schritte jenseits der Gemeindegrenze befindet.

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